Pflegemodell
Krohwinkel geht davon aus, dass Pflege darauf abzielen sollte, Unabhängigkeit und Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen zu unterstützen bzw. deren Wiedererlangen fördern.
Dieses Modell ist in erster Linie personenbezogen, fähigkeits- und förderorientiert. Da wir es gerade bei Kindern und Jugendlichen als enorm wichtig ansehen, Fähigkeiten zu fördern und vorhandene Ressourcen auszubauen, arbeiten wir nach diesem Pflegemodell. Nur wenn wir als Pflegefachkräfte stellvertretend die Verantwortung für die Entwicklung der Fähigkeiten übernehmen und so Defizite ausgleichen, können wir maximale Unabhängigkeit fördern und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
Rahmenmodell
Unser Rahmenmodell beschreibt Interesse, Ziel und Handlungsschwerpunkte unserer Pflege.
Das primäre pflegerische Interesse richtet sich an den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Problemen des pflegebedürftigen Kindes/Jugendlichen aus. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei:
- Lebens- und Entwicklungsprozess
- Umgebung und Lebensverhältnisse
- Gesundheits- und Krankheitsprozesse
- Diagnostik und Therapie
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit und gute Kommunikation mit allen an der Pflege beteiligten Stellen.
Das primäre pflegerische Ziel ist das Erhalten/Erlangen/Wiederherstellen von Fähigkeiten, Wohlbefinden, Unabhängigkeit und Lebensqualität. Für uns bedeutet das: die Fähigkeiten der Kinder und ihrer Bezugspersonen gezielt und systematisch zu erfassen, zu unterstützen und zu fördern.
Die primären pflegerischen Hilfeleistungen umfassen 5 Methoden, die wir ziel- und bedürfnisorientiert anwenden:
- HANDELN FÜR das pflegebedürftige Kind und seine Familie
- FÜHREN & LEITEN
- UNTERSTÜTZEN
- BERATEN & SCHULEN
- SCHAFFEN EINER POSITIVEN & FÖRDERLICHEN UMGEBUNG
Pflegeprozessmodell
Der Pflegeprozess ist ein Zyklus und besteht aus vier Phasen, die sich gegenseitig beeinflussen:
Erstellung einer detaillierten Pflegeplanung
Managementmodell
In der direkten Pflege erfragen oder beobachten wir Fähigkeiten, Bedürfnisse oder Probleme, um mit den Kindern und ihren Familien zielführend zu kommunizieren, sie zu unterstützen, anzuleiten, zu beraten und zu begleiten, oder in ihrem Sinne zu handeln.
In der Pflegedokumentation und -organisation werden Informationen gesammelt, Prozess und Maßnahmen strukturiert geplant und beschrieben, die Durchführung nachgewiesen, der Erfolg evaluiert und als Konsequenz gegebenenfalls der Pflegeprozess angepasst. Hierbei ist es wichtig zu kommunizieren – mündlich sowie schriftlich – und die Verantwortungen aller Personen, die an der Pflege beteiligt sind, klar zu verteilen und zu benennen.
Unsere Vorstellung von interdisziplinärer Teamarbeit umfasst, dass in medizinischer Diagnostik und Therapie mit verschiedenen Ansprechpartnern kooperiert und die Zusammenarbeit koordiniert wird. Durch die enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit Ärzten, Therapeuten und externen Dienstleistern erweitern wir die Informationssammlung stetig, stimmen Pflege und Therapie besser mit dem angestrebten „normalen“ Tagesablauf ab und unterstützen uns gegenseitig. Unser Ziel ist dabei ganz klar: die größtmögliche Lebensqualität für alle Beteiligten. Zu den wichtigsten Eckpfeilern gehören deshalb unsere regelmäßigen interdisziplinären Teamsitzungen.
Qualitäts-entwicklungsmodell
Pflegesystem
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden Dienstpläne so gestaltet, dass jedes pflegebedürftige Kind/Jugendlicher speziell zugeordnete Pflegefachkräfte erhält – für eine kontinuierliche, individuelle und umfassende Betreuung. Das fördert den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem pflegebedürftigen Kind/Jugendlichen, dessen Angehörigen und der Pflegefachkraft. Dadurch wird die allgemeine Pflegesituation für alle Beteiligten beträchtlich verbessert.
Die Vorteile der Bezugspflege sind:
Verantwortung
- umfassende Übertragung der Verantwortung über 24 Stunden für die Pflege eines pflegebedürftigen Kindes/Jugendlichen an die Pflegefachkraft
- Pflegedienstleitung entscheidet und verantwortet die Ausgestaltung der individuellen Pflege gemeinsam mit der Pflegefachkraft
- genaue Stellenbeschreibungen notwendig
- Pflegefachkraft trägt die unmittelbare patientenbezogene Verantwortung
- Pflegedienstleitung trägt die Verantwortung für Mitarbeiterführung, Organisation des Pflegedienstes und Qualitätsentwicklung im Pflegedienst
Kontinuität der Pflege
- Kontinuität erfordert die Orientierung aller organisatorischen Rahmenbedingungen am Interesse des Pflegebedürftigen
- Pflegefachkraft muss kontinuierlich im Dienst sein, wenn sie ihre Aufgaben sinnvoll wahrnehmen soll
- Dienstpläne werden an die Struktur der pflegebedürftigen Kinder/Jugendlichen angepasst ? Struktur der Kinder?
Direkte Kommunikation
- Die Pflegefachkraft übernimmt die Absprachen und Koordination bezüglich der Pflege und Behandlung ihrer Patienten
- Sie spricht sich sowohl mit den anderen Pflegenden als auch mit Ärzten und anderen an der Versorgung Beteiligten ab
- Erfordert ausgeprägte kommunikative Kompetenzen und die Fähigkeit zur teamorientierten Arbeit und Kommunikation
Pflegefachkräfte können auch AnsprechpartnerInnen für Dienstleister außerhalb der Einrichtung werden, z.B. stationäre Einrichtungen, Therapeuten etc.
Unsere Ziele sind dabei:
- klare Zuständigkeiten in der Pflege
- klare Kommunikationswege
- hohe Kontinuität der Versorgung des jeweiligen Pflegebedürftigen
- Autonomie der direkt mit dem Pflegebedürftigen arbeitenden Pflegenden
- gesteigerte Zufriedenheit der pflegebedürftigen Kinder/Jugendlichen, Angehörigen- und Mitarbeiter
Finanzierung
Im Regelfall wird die ambulante Pflege von der gesetzlichen Krankenkasse, Pflegekasse oder dem Sozialamt getragen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung für die häusliche Pflege. Unabhängig davon gibt es auch die Möglichkeit, die Sonnenblümchen-Pflege privat in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir jederzeit gern alle Interessierten – persönlich oder telefonisch.
Finanzierung durch die Krankenkasse:
- Gebührenvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. Inhalation, Magensonde legen, Verbandswechsel etc.)
- Einzelfallentscheidung bei zeitintensiver Behandlungspflege (z.B. Heimbeatmung, Sterbebegleitung, parenterale Ernährung etc.)
Finanzierung durch die Pflegekasse:
- Grundpflege (z.B. Ganzkörperwäsche, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung bei Aktivitäten etc.)
- Verhinderungspflege
- Entlastungspflege
- Kurzurlaub